In einem einfachen Arbeitszeugnis stehen einmal die persönlichen Daten. Wozu der Vorname, Name, Titel und die Berufsbezeichnung zählt. Daten wie Geburtsdatum und Adresse gehören nur dann ins Arbeitszeugnis, wenn der Mitarbeiter damit einverstanden ist.
Bei der Beschäftigungsdauer muss die rechtliche Dauer des Arbeitsverhältnisses angegeben werden (Ein- und Austrittsdatum). Die tatsächliche Arbeitsleistung die durch Krankheit etc kürzer war, ist hier nicht relevant und darf nicht im Arbeitszeugnis erwähnt werden.